Rezertifizierung als Auditor*in:
Auditor*innen, die ihr Zertifikat verlängern möchten, werden gebeten, uns die erforderlichen Nachweise zuzusenden.
Als Nachweis der Audits kann die erste Seite des Auditberichtes oder eine Bescheinigung vom Auftraggebenden des jeweiligen Audits verwendet werden. Wenn es möglich ist, bitten wir darüber hinaus um eine Kopie des vollständigen Auditberichtes sowie dazugehöriger Planunterlagen. Weitere Nachweise sind die Teilnahmebescheinigungen der Weiterbildungsveranstaltung.
Ein E-Mail-Versand ist unter sas[at]svpt.de möglich.
Nach Ihrer Bitte zur Zertifikatsverlängerung werden wir Ihnen eine Rechnung über den Betrag von derzeit 60,- Euro (brutto) stellen. Bei Erfüllung aller Nachweise und nach Zahlungseingang werden wir Ihnen das Verlängerungszertifikat ausstellen und übermitteln.
Regelung der Zertifikatsverlängerung:
- Gültigkeit der Zertifikate: Die Zertifikate besitzen wie bisher eine Gültigkeit von drei Jahren.
- Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Erstausbildung:
Um Ihr Zertifikat verlängern lassen zu können, müssen Sie als Grundvoraussetzung erfolgreich an einer Schulung zum Sicherheitsaudit teilgenommen haben. Die erfolgreiche Teilnahme ist durch Ihr Zertifikat dokumentiert. Dabei ist es unerheblich, ob Ihr Zertifikat noch gültig ist oder nicht. - Nachweis der Tätigkeit als Auditor*in:
Zur Zertifikatsverlängerung ist der Nachweis der Tätigkeit als Auditor*in notwendig. Dabei genügt es, wenn Sie innerhalb von drei Jahren drei Audits durchgeführt haben. - Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen:
Um neue Sicherheitserkenntnisse in Ihre Tätigkeit als Auditor*in einfließen lassen zu können, ist zur Zertifikatsverlängerung weiterhin der Nachweis der Teilnahme an zwei entsprechenden Weiterbildungsveranstaltungen innerhalb von drei Jahren notwendig. Als Weiterbildungsveranstaltung werden dabei die jährlich in Weimar und Wuppertal durchgeführten Symposien zur Verkehrssicherheit anerkannt. Bezüglich der Anerkennung anderer themenbezogener Veranstaltungen sollte im Vorfeld der Teilnahme Rücksprache mit uns gehalten werden. - Leistungsnachweis:
Mit der Einführung des MAZS werden die Erstausbildungen für Sicherheitsauditoren von Straßen grundsätzlich mit einem Leistungsnachweis abschließen. Daher entfällt der Leistungsnachweis im Rahmen der Zertifikatsverlängerung. Damit werden alle zukünftigen Zertifikatsverlängerungen ohne Leistungsnachweis durchgeführt. Dieses gilt auch für jene Auditor*innen, die ihr Zertifikat im Jahr 2007 oder früher erworben haben.
Kontakt: sas[at]svpt.de