Fakultät für Architektur und Bauingenieurwesen

Bevorrechtigung des Radverkehrs an Landstraßenknotenpunkten ohne Lichtsignalanlage

Eckdaten zum Projekt:

Auftraggeber: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)

Laufzeit: Mai 2023 – April 2025

Projektleiter/-bearbeiter Lehr- und Forschungsgebiet Straßenverkehrsplanung und -technik:

Univ.-Prof. Dr.-Ing. Jürgen Gerlach, M.Sc. Marius Balke, Dipl.-Ing. Tanja Leven

 

Kurzbeschreibung des Projekts:

2021 wurden 401 Radfahrende in Deutschland im Straßenverkehr getötet, ca. 48 % davon außerorts. Auch etwa jede fünfte schwer verletzte radfahrende Person wurde außerhalb geschlossener Ortschaften registriert. 73.872 Radfahrende verunglückten im Jahr 2021 leicht, etwa 11 % hiervon auf außerörtlichen Straßen. Etwa ein Drittel der außerörtlichen Radverkehrsunfälle ereignen sich an Knotenpunkten – dies sind insbesondere Unfälle mit der höchsten Unfallschwere.

Hinsichtlich der Knotenpunktführung des Radverkehrs auf Außerortsstraßen ist festzuhalten, dass die klassischen straßenbegleitenden Radwege und gemeinsamen Geh- und Radwege i. d. R. wartepflichtig gegenüber dem Kfz-Verkehr anzulegen sind – bisher sind nur begründete Ausnahmen für eine bevorrechtigte Führung des Radverkehrs möglich. Eine weitere Besonderheit stellen Radschnellverbindungen und Radvorrangrouten dar, die in Form von straßenbegleitenden Radwegen oder selbstständig geführten Radwegen an Kreuzungssituationen gegenüber dem Kfz-Verkehr bevorrechtigt werden dürfen. Da die Hinweise zum Entwurf von Radvorrangrouten und Radschnellverbindungen erst seit 2021 bestehen und eine bevorrechtigte Führung des Radverkehrs gemäß RAL und ERA nur in Ausnahmefällen empfohlen wird, gibt es bislang nur wenige Erkenntnisse zu den Einsatzbedingungen und Gestaltungsmerkmalen einer sicheren bevorrechtigten Radverkehrsführung.

Ziel dieser Studie soll daher sein, Empfehlungen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit von Radfahrenden an Landstraßenknotenpunkten zu erarbeiten. Hierbei wird der Fokus auf eine bevorrechtigte Radverkehrsführung ggü. dem abbiegenden und einbiegenden bzw. kreuzenden Kfz-Verkehr gelegt. Die Rahmenbedingungen und Empfehlungen werden anhand von den zu untersuchenden Zusammenhängen zwischen der Verkehrssicherheit und den Führungsformen des Radverkehrs abgeleitet.

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